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Baden, Betreten und Befahren von Eisflächen; Erlass von Regelungen

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Das Landesstraf- und Verordnungsgesetz ermöglicht den Gemeinden und dem Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration Regelungen über das Baden sowie das Betreten und Befahren von Eisflächen zu erlassen.

Beschreibung
Ordnungsamt
Gemeinde Rehling

  • +49 8237 9605-50
  • Montag 08:00 - 11:30
    Dienstag 08:00 - 11:30
    Mittwoch 08:00 - 11:30
    Donnerstag 08:00 - 11:30 und 15:00 - 18:00
    Freitag 08:00 - 11:30

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