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Baurecht; Erlass örtlicher Bauvorschriften

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Mittels örtlicher Bauvorschriften kann die Gemeinde bzw. Stadt insbesondere die Gestaltung von Gebäuden (z. B. Dachform, Materialien usw.), Werbeanlagen und Grundstücken (z. B. Einfriedungen, Begrünung usw.) regeln.

Beschreibung
Bauamt
Gemeinde Rehling

  • +49 8237 9605-50
  • Montag 08:00 - 11:30
    Dienstag 08:00 - 11:30
    Mittwoch 08:00 - 11:30
    Donnerstag 08:00 - 11:30 und 15:00 - 18:00
    Freitag 08:00 - 11:30

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