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Grabplatz; Beantragung eines Nutzungsrechts

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Bei der Vergabe einer Grabstelle auf einem gemeindlichen Friedhof räumt die Gemeinde dem Bürger ein befristetes, gebührenpflichtiges Nutzungsrecht ein.

Beschreibung
Voraussetzungen
Fristen
Erforderliche Unterlagen
Kosten
Rechtsbehelf
Ordnungsamt
Gemeinde Rehling

  • +49 8237 9605-50
  • Montag 08:00 - 11:30
    Dienstag 08:00 - 11:30
    Mittwoch 08:00 - 11:30
    Donnerstag 08:00 - 11:30 und 15:00 - 18:00
    Freitag 08:00 - 11:30

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