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Hunde; Beantragung einer Erlaubnis zum Halten eines Kampfhundes oder eines Negativzeugnisses

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Sie benötigen für die Haltung eines sogenannten ''Kampfhundes'' eine Genehmigung. Es wird ein Negativzeugnis erteilt, wenn nachgewiesen wird, dass der Hund keine gesteigerte Aggressivität und Gefährlichkeit vorweist.

Beschreibung
Voraussetzungen
Besondere Hinweise
Erforderliche Unterlagen
Rechtsbehelf
Ordnungsamt
Gemeinde Rehling

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    Dienstag 08:00 - 11:30
    Mittwoch 08:00 - 11:30
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