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Leitungen im öffentlichen Straßengrund; Abschluss eines Gestattungs- oder Konzessionsvertrages

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Werden im öffentlichen Straßengrund Leitungen für Zwecke öffentlicher Versorgung verlegt, regelt sich das Verhältnis zwischen Straßenbaulastträger und Versorgungsunternehmen nach bürgerlichem Recht. In der Regel wird ein Gestattungs- oder Konzessionsvertrag geschlossen.

Beschreibung
Voraussetzungen
Fristen
Kosten
Gemeinde Rehling
Gemeinde Rehling

  • +49 8237 9605-50
  • Montag 08:00 - 11:30
    Dienstag 08:00 - 11:30
    Mittwoch 08:00 - 11:30
    Donnerstag 08:00 - 11:30 und 15:00 - 18:00
    Freitag 08:00 - 11:30

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