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Vorkaufsrecht der Gemeinde; Beantragung eines Negativzeugnisses

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Bei Übertragungen von Grundstücken hat die Gemeinde in bestimmten Fällen ein Vorkaufsrecht. Wollen Sie ein Grundstück erwerben, benötigen Sie ein Negativzeugnis, damit das Eigentum im Grundbuch umgeschrieben werden kann.

Beschreibung
Voraussetzungen
Fristen
Kosten
Rechtsgrundlagen
Bauamt
Gemeinde Rehling

  • +49 8237 9605-50
  • Montag 08:00 - 11:30
    Dienstag 08:00 - 11:30
    Mittwoch 08:00 - 11:30
    Donnerstag 08:00 - 11:30 und 15:00 - 18:00
    Freitag 08:00 - 11:30

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