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Grundsteuerreform

Die Grundsteuer wurde reformiert. Das Bundesverfassungsgericht hat die bisherigen Berechnungsgrundlagen, die Einheitswerte, als verfassungswidrig eingestuft. Bemängelt wurde vor allem, dass die Werte veraltet sind und deshalb die einzelnen Grundsteuerzahler ungleich behandelt werden. Deshalb gilt: Bis 2024 berechnet sich die Grundsteuer noch nach den Einheitswerten, ab 2025 berechnet sie sich dann nach den neuen Berechnungsgrundlagen, den Äquivalenzbeträgen oder den Grundsteuerwerten. Für Grundstücke wird in Bayern ein wertunabhängiges Flächenmodell umgesetzt. Damit wird im Gegensatz zum Bundesmodell verhindert, dass die Grundsteuer automatisch steigt.

Die neuen Berechnungsgrundlagen werden von den Finanzämtern zum Stichtag 1. Januar 2022 ermittelt. Die Städte und Gemeinden berechnen die Grundsteuer auf dieser Grundlage anhand des jeweiligen eigenen Hebesatzes und bestimmen damit die Höhe der Steuer ab dem 1. Januar 2025. Die „neue“ Grundsteuer ist also erstmalig ab 2025 zu zahlen.

Für die neue Grundsteuer ab 01.01.2025 gelten die vom Gemeinderat gesenkten Hebesätze von 300 v. H. (vorher 330 v. H.) für die Grundsteuer A und Grundsteuer B.

Die Gemeinde hat die Grundsteuerbescheide von allen derzeit vom Finanzamt übermittelten Fällen am 04.12.2024 versandt. Hierbei hat die Gemeinde auch ein Informationsblatt, welches Sie gerne auch als Download ansehen können, mit versandt.

Falls Ihnen Fehler in den Grundlagen-Bescheiden des Finanzamtes aufgefallen sind, haben Sie die Möglichkeit in einem Antrag die fehlerhafte Besteuerungsgrundlage direkt beim Finanzamt berichtigen zu lassen. Es ist darauf hinzuweisen, dass alle Anträge auf Abänderung im Zusammenhang mit der Grundsteuer zwingend schriftlich beim zuständigen Finanzamt eingereicht werden müssen. Die Anträge liegen direkt im Eingangsbereich des Rathauses zur Abholung bzw. können hier ebenfalls heruntergeladen werden.

 

Mehr Informationen erhalten Sie hier: Neue Grundsteuer Bayern

 

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